Da war die italienische Regierung wieder einmal zu schnell für mich. Eigentlich hatte ich vor euch die neue Covid-Weihnachts-Verordnung vom 24. Dezember 2021 zusammenzufassen, doch am 30. Dezember ist wiederum eine neue Verordnung veröffentlicht worden, die nun ab dem 10. Januar 2022 in Kraft tritt (Decreto-legge 30 dicembre 2021, n. 229). Ich fasse euch hier die wichtigsten Punkte der beiden Verordnungen zusammen.
Mit der Verordnung vom 30. Dezember wird bis zum Ende des Notstandes, Ende März 2022, der Super Green Pass (hier findet ihr mehr Informationen dazu) für folgende Dienstleistungen und Bereiche ab dem 10. Januar 2022 obligatorisch:
- Hotels und Beherbergungsbetriebe
- Feste nach standesamtlichen oder religiösen Zeremonien
- Dorffeste und Messen
- Restaurants im Außenbereich
- Aufstiegsanlagen/Skianlagen
- Schwimmbäder, Teamsport und Wellnesscenter auch im Außenbereich
- Kulturzentrum, Sozialzentrum, … im Außenbereich
- Öffentliche Transportmittel (auch örtlich oder regional)
Nuovo decreto Covid: cambia la quarantena per i vaccinati (altalex.com)
Mit der Verordnung vom 24. Dezember hingegen wurde bestimmt, dass
- Maskenpflicht auch im Außenbereich (auch in sogenannten weißen Zonen) – hier reicht generell eine chirurgische Maske – obligatorisch ist
- FFP2 Maskenpflicht in den öffentlichen Transportmitteln und im Theater, bei Veranstaltungen, … im Innen- und Außenbereich obligatorisch ist
Emergenza Covid-19: il nuovo decreto pubblicato in Gazzetta (altalex.com)
Diese Verordnung ist bereits in Kraft getreten.
Diese Informationen und Maßnahmen können sich stetig ändern. Bitte kontrolliert daher die aktuellen Bestimmungen auch auf der Seite eurer Botschaft/Außenministeriums oder auf der Seite des italienischen Gesundheitsministeriums (Ministero della Salute).