In Österreich und Deutschland spricht man von 2G, 2.5 G und 3G. Hier in Italien entscheidet man sich für den „schicken“ Namen Super-Green-Pass.
Der Super-Green-Pass tritt am 6. Dezember in Kraft und wird nur Geimpften und Genesenen ausgestellt.
Der Basis-Green-Pass bleibt weiterhin bestehen und inkludiert neben den Genesenen und Geimpften auch den Antigen (48 Stunden) und PCR–Test (72 Stunden).
Es wird am dem 6. Dezember also 2 Grüne Pässe geben
Wofür benötigt man den Super-Green-Pass?
Diejenigen, die diesen Pass in den Händen halten, werden von etwaigen Einschränkungen in gelben und orangen Zonen nicht betroffen sein, sondern können sich weiterhin frei bewegen. In roten Zonen hingegen gelten die Einschränkungen für alle (Super-Green-Pass und Basis-Green-Pass).
Der Super-Green-Pass wird in weißen Zonen vorläufig bis zum 15. Januar notwendig sein. Hier könnt ihr die aktuelle farbliche Einstufung kontrollieren.
Kinder unter 12 Jahren benötigen diesen nicht.
Der Super-Green-Pass wird benötigt für
- Aufführungen/Veranstaltungen, Sport-Veranstaltungen, im Innenbereich der Restaurants, bei Festen, in Discos und bei öffentliche Zeremonien
- In Skianlagen in oranger Zone
Der Basis-Green-Pass
- Umkleideräumen von Fitness-Zentren, Schwimmbädern und anderen Örtlichkeiten sportlicher Aktivitäten
- Skianlagen in weißer und gelber Zone
- Öffentliche Transportmittel (Busse, Züge, …)
- Hotelaufenthalt
Bitte beachtet, dass neue Verordnungen veröffentlicht werden können, die die Dauer des Grünen Passes oder Super-Grünen-Passes verlängern oder ändern könnten. Informiert euch hierzu bitte bei eurer Botschaft oder auf der offiziellen Seite des italienischen Gesundheitsministeriums (Ministero della Salute).