Viele von euch haben wahrscheinlich letztes Jahr in den Medien gelesen, dass Venedig beschlossen hat eine Zugangsgebühr von all denjenigen einzuheben, die das historische Zentrum betreten: Dies soll der Stadt dabei helfen den Massenandrang zu reduzieren.
Ob diese Gebühr wirklich Sinn macht und den gewünschten Effekt erzielt sei dahingestellt, ich werde euch im Folgenden aber kurz erklären, wie hoch diese Gebühr ausfällt und ab wann diese fällig sein wird.
Ab wann?
Ab dem 1. Juli 2020. Verschoben auf den 1. April 2021. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wurde das Inkrafttreden der Gebühr auf den 1. Januar 2022 verschoben. (Siehe Artikel hier.)
Wie hoch ist die Gebühr?
- €3 pro Tag/Person
- €6/Tag/Person an sogenannten „bollino rosso“ Tagen (mit „roter Marke“, sprich an jenen Tagen an welchen laut Erfahrungswert großer Andrang in Venedig herrscht): 25.07.2020, 01.08.2020,08.08.2020, 22.08.2020,29.08.2020
- €8/Tag/Person an sogenannten „bollino nero“ Tagen (mit „schwarzer Marke“, sprich an jenem Tag, an dem man sich wie eine Sardine in der Dose fühlt): 15.08.2020 (Ferragosto, Maria Himmelfahrt)
Diese Tarife bleiben in der experimentellen Phase vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 in Kraft.
Die Bezahlung ermöglicht es dem Besucher das historische Zentrum und die Inseln bis 24.00 Uhr des Tages, an welchem das Beförderungsticket und die Zugangsgebühr bezahlt wurde, zu besuchen.
Ausnahmen
Ausgenommen von der Bezahlung sind Einwohner der Stadt Venedig, Arbeiter/Angestellte (auch Pendler), Studenten der Universitäten/Schulen mit Sitz im historischen Zentrum (Diese Personen müssen eine Eigenerklärung mit sich führen).
Ausgenommen sind außerdem (ich gebe hier nur einige Ausnahmen wieder, nicht die komplette Liste):
- all diejenigen, die in den Beherberbungsbetrieben der Stadt Venedig (Comune di Venezia) übernachten – gültig vom Anreise- bis zum Abreisetag,
- Personen, die in der Stadt Venedig geboren wurden,
- Einwohner der Città Metropolitana di Venezia,
- Einwohner der Region Veneto
- Inhaber des Citypasses „Venezia Unica“ der für die Beförderung verwendet wird (Tagestickets für den Bus bzw. den Wasserbus!),
- Kinder unter 6 Jahren
- Personen mit Beeinträchtigung (mit Nachweis) und ihre Begleitperson
- diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nach Venedig begeben, …
Diejenigen, die von der Bezahlung befreit sind müssen im Fall einer Kontrolle beweisen können (mittels Eigenerklärung, Zertifizierung, …), dass sie wirklich Anspruch auf die Befreiung haben.
Wie wird die Gebühr eingehoben?
Die Gebühr wird von den Beförderungsunternehmen erhoben, welche eine Zahlungsbestätigung auszustellen haben (die Bezahlung kann auf dem Ticket festgehalten werden; auch mittels eines Stempels): Schifffahrtsunternehmen (u.a. auch Kreuzfahrten), Bahn, öffentliche und private Beförderungsunternehmen zu Land und zu Wasser (ACTV, ATVO, Alilaguna), öffentliche Verkehrsmittel, die keine Linienservice durchführen (wie Taxis zu Wasser/Land, Mietwagen mit Fahrer, …).
Die Gebühr kann auch direkt von der Stadt (Comune di Venezia) erhoben werden.
Die Stadt behält es sich auch vor stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Gebühr bezahlt wurde.
Strafen
100 – 450 Euro Strafe falls die Gebühr nicht bezahlt wurde, oder Falscherklärungen erlassen wurden um die Gebühr nicht zu zahlen oder zu verringern.
Das ist die schöne Theorie. Wie das ganze genau gehandhabt wird sehen wird dann ab Juli. Prüft aus diesem Grund bitte auch die offizielle Seite der Stadt, da diese Regelung natürlich jeder Zeit von der Stadt geändert werden kann.
Hier findet ihr den Artikel zur Gebühr auf der offiziellen Seite der Stadt Venedig.