Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wurde beschlossen, dass sich die Einreisemodalitäten nach Italien ab dem 16. Dezember ändern und vorerst bis zum 31. Januar 2022 gültig sind.
Außerdem wurde der Ausnahmezustand bis zum 31. März 2022 verlängert.
Der Super-Green-Pass in weißen Zonen ist bis zum 31. März verlängert worden.
Für die Einreise ist weiterhin
- das Ausfüllen des plf-Formulars (passenger location form) notwendig, das im Fall von Kontrollen bei der Einreise digital vorgelegt werden muss.
- die Vorlage des Super-Grünen Passes (Geimpft oder Genesen) notwendig. Wer diesen nicht vorweisen kann (alle Ungeimpften), muss eine Quarantäne von 5 Tage auf sich nehmen, an deren Ende ein Antigen-Test durchgeführt werden muss.
- die Vorlage eines PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder eines Antigen-Tests (nicht älter als 24 Stunden). Dieser Test muss auch von Genesenen und Geimpften vor der Einreise durchgeführt werden.
Die oben angeführten Maßnahmen gelten für alle Länder der Liste C (also der Europäischen Union!).
Ich gebe euch hier auf meinem Blog einen Überblick über die neuesten Bestimmungen, übernehme jedoch keine Verantwortung für die Gültigkeit der Bestimmungen (die sich ständig ändern). Informiert euch bitte immer bei eurem Außenministerium oder auf der Seite des Gesundheitsministeriums (Ministero della Salute) in Italien über aktuelle Bestimmungen.